14.Mai 2012 Muss die Frau einer Scheidung zustimmen, damit sie gültig ist?
Fragesteller unbekannt
Ja, damit eine Scheidung im religiösen Sinne geschieden werden kann, ist seit dem 11. Jahrhundert auch die Zustimmung der Frau nötig.
Damit die Scheidung als vollzogen gilt, muss sie von einem rabbinischen Gericht (“bet din”) befürwortet werden. Die Scheidung gilt jedoch solange als nicht vollzogen, bis der Ehemann bei eigenem freien Willen und geistig voll verantwortlich den “Get”, die Scheidungsurkunde, in die bereitwillig ausgestreckten Hände seiner Ehefrau legt. Obwohl nur der Mann die Scheidung einreichen kann, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen von einem Rabbinatsgericht dazu verurteilt werden, sich von seiner Frau zu scheiden. Diese Voraussetzungen liegen etwa dann vor, wenn
– der Mann seiner Frau den Beischlaf verweigert,
– er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt,
– seine Frau betrügt oder misshandelt oder
– an einer “abstoßenden Krankheit” leidet.
Allerdings sind die Sanktionen (etwa der Ausschluss aus der Gemeinde), die ein Rabbinatsgericht heute verhängen kann, in manchen Fällen nicht ausreichend, einen unwilligen Ehemann zur Ausstellung eines Scheidebriefes zu zwingen. Daher ist das böswillige Verweigern der Scheidung und die Erpressung von Ehefrau und Rabbinat durch das Verweigern der Scheidung ein ungelöstes Problem in der religiösen Rechtsprechung des heutigen Israels, wo es keine zivile, sondern nur eine religiöse Form der Ehe gibt.
Ja, damit eine Scheidung im religiösen Sinne geschieden werden kann, ist seit dem 11. Jahrhundert auch die Zustimmung der Frau nötig.
Damit die Scheidung als vollzogen gilt, muss sie von einem rabbinischen Gericht (“bet din”) befürwortet werden. Die Scheidung gilt jedoch solange als nicht vollzogen, bis der Ehemann bei eigenem freien Willen und geistig voll verantwortlich den “Get”, die Scheidungsurkunde, in die bereitwillig ausgestreckten Hände seiner Ehefrau legt. Obwohl nur der Mann die Scheidung einreichen kann, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen von einem Rabbinatsgericht dazu verurteilt werden, sich von seiner Frau zu scheiden. Diese Voraussetzungen liegen etwa dann vor, wenn
– der Mann seiner Frau den Beischlaf verweigert,
– er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt,
– seine Frau betrügt oder misshandelt oder
– an einer “abstoßenden Krankheit” leidet.
Allerdings sind die Sanktionen (etwa der Ausschluss aus der Gemeinde), die ein Rabbinatsgericht heute verhängen kann, in manchen Fällen nicht ausreichend, einen unwilligen Ehemann zur Ausstellung eines Scheidebriefes zu zwingen. Daher ist das böswillige Verweigern der Scheidung und die Erpressung von Ehefrau und Rabbinat durch das Verweigern der Scheidung ein ungelöstes Problem in der religiösen Rechtsprechung des heutigen Israels, wo es keine zivile, sondern nur eine religiöse Form der Ehe gibt.
Melissa Dettling, Montag, 14. Mai 2012